Reaktion auf der Fahrt nach Wolstyn am 28. April 2012
Goldene Stadt Prag am 12. Mai 2012 - Impressionen
Von der Fahrt in die Goldene Stadt Prag am 12. Mai 2012 sandte uns Herr Donath einige Fotos welche wir Ihnen nicht vorenthalten wollen.
Ein herzliches Dankeschön an ihn.
Begehrtes Fotomotiv in Prag - (c) Bild und Text W. Donath 2012
Märkischer Bote berichtet über BR 03 204
Der Märkische Bote berichtete am 15. April 2012 über die Fahrt der BR 03 204 ins Dampflokwerk Meiningen
12. April 2012 - Cottbuser Dampflok fährt in die Werkstatt
Am 12. April 2012 berichtete die Lausitzer Rundschau über die Fahrt der BR 03 2204 ins Dampflokwerk Meiningen
Dresdner Dampflokfest 2012 und Tharandter Rampe
Anlässlich des 150 jährigen Jubiläums der Tharandter Rampe und des Dresdner Dampflokfestes am 31. März 2012 entstanden folgende Fotos.
Fotos (c) L. Sanda 2012
Dresdner Dampflokfest 2012 und Tharandter Rampe
Anlässlich des 150 jährigen Jubiläums der Tharandter Rampe und des Dresdner Dampflokfestes am 31. März 2012 entstanden folgende Fotos.
Fotos (c) L. Sanda 2012
Beitragsordnung
Beitragsordnung des Fördervereins zur Erhaltung Lausitzer Dampfloks e.V. (FELD e.V.) in der Fassung vom 02. März 2012 |
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§ 1 - Grundsatz | |||||||||||||||||||||
Diese Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen, Gebühren und Umlagen an den Verein. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung, jedoch unabdingbarer Bestandteil des Aufnahmeantrags. | |||||||||||||||||||||
§ 2 - Beschlüsse | |||||||||||||||||||||
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags und der Aufnahmegebühren. | |||||||||||||||||||||
2.Der Vorstand legt Mahngebühren, Umlagen und Sonderzahlungen fest. | |||||||||||||||||||||
3.Festgesetzte Mitgliedsbeiträge werden zum 01. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden. | |||||||||||||||||||||
4.Übergangsregelung für das Jahr 2012: die nachfolgend festgesetzten Beiträge werden bei Neueintritten im Jahr 2012 in halber höhe fällig. | |||||||||||||||||||||
§ 3 - Beiträge | |||||||||||||||||||||
1. Jahresbeiträge: Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Ermäßigte Beitragsklassen (02 - 04) müssen beim Vorstand beantragt werden. |
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2. Aufnahmegebühren: werden z. Zt. nicht erhoben |
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§ 4 - Status | |||||||||||||||||||||
Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen, die sich auf die Beitragsklasse auswirken, sind dem Vorstand unverzüglich schriftlich mitzuteilen. | |||||||||||||||||||||
§ 5 - Unfallversicherung der Mitglieder | |||||||||||||||||||||
In den Mitgliedsbeiträgen der Beitragsklassen 01 bis 04 sind die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung - Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG), Bez.-Dir. Dresden - sowie für aktive Mitglieder die zusätzliche private Gruppen-Unfallversicherung - R+V, Bez.Dir. Hannover -, enthalten. Die Beitragsklasse 05 enthält keinen Versicherungsschutz. | |||||||||||||||||||||
§ 6 - Beitragszahlung | |||||||||||||||||||||
Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages kann durch Lastschriftverfahren **) oder Überweisung zum 01.01. eines jeden Jahres (bei unterjährigen Eintritt unverzüglich) erfolgen. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich. Die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist freiwillig und von der Erteilung einer jederzeit widerruflichen Einzugsermächtigung abhängig. | |||||||||||||||||||||
§ 7 - Gebühren | |||||||||||||||||||||
Zur Deckung der Mehrkosten bei Rücklastschriften sind zusätzlich mind. 10.- € je Geschäftsvorgang zu zuahlen, sofern der Verein nicht höhere Kosten nachweist. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5.- € pro Mahnung erhoben. Zahlungen werden zunächst auf die Kosten verrechnet. | |||||||||||||||||||||
§ 8 - Mitgliedschaft | |||||||||||||||||||||
Bei unterjährigen Beginn bis zum 30. Juni ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 1.Juli der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten. | |||||||||||||||||||||
§ 9 - Umlagen, Sonderzahlungenn | |||||||||||||||||||||
1. Sofern für das laufende Geschäftsjahr durch unvorhergesehene Umstände trotz der festgelegten Beiträge gem. § 3 die Liquidität des Vereins nicht sichergestellt werden kann, kann der geschäftsführende Vorstand eine einmalige Umlageerhebung beschließen. Die Höhe der Umlage darf den Fehlbetrag für notwendige Geschäfts- und Verwaltungskosten nicht übersteigen. | |||||||||||||||||||||
2. Die Mitgliederversammlung ist angehalten, für die Folgejahre ausreichende Jahresbeiträge zur Liquiditätssicherung festzustellen, um weitere Umlagen/Sonderzahlungen zu vermeiden. | |||||||||||||||||||||
3. Bei Beschlussfassung einer Umlageerhebung ist der Verein nicht verpflichtet, die erhobenen Umlagen später wieder an die Mitglieder zurückzuzahlen. | |||||||||||||||||||||
§ 10 - Gerichtsstand | |||||||||||||||||||||
Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend § 4 Buchst. b der Satzung möglich. Gerichtsstand für MAhnverfahren ist das Amtsgericht Berlin-Wedding. | |||||||||||||||||||||
§ 11 - Datenschutz | |||||||||||||||||||||
Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der jeweils geltenden Fassung gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. | |||||||||||||||||||||
§ 12 - Verfahren bei besonderen, sozialen Härten | |||||||||||||||||||||
In begründeten Härtefällen kann der Vorstand auf schriftlichen Antrag durch Beschluss Beiträge für einzelne Mitglieder ermäßigen, vorübergehend stunden oder erlassen. | |||||||||||||||||||||
§ 13 - Beschlussfassung und Inkrafttreten | |||||||||||||||||||||
Entsprechend dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 02.03.2012 tritt diese Beitragsordnung mit Ausnahme der Festsetzung zu § 3 mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Beitragsordnung nach dem Stand vom 24.02.2006 wird hiermit wie folgt ungültig: § 1 Jahresbeiträge mit Ablauf des 31.12.2012, übrige Bestimmungen mit sofortiger Wirkung. | |||||||||||||||||||||
*) = Einreichung bzw. Vorlage geeigneter Nachweise beim Vorstand erforderlich **) = vsl. ab 2013 mit Einführung elektronischer Mitglieder- und Beitragsverwaltung |
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Stand: 02. März 2012 |
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Bankverbindung für die Überweisung des Mitgliedsbeitrages
BIC: GENODEF1FWA