
Werner Donath
Der letzte Sonderzug in Europas Kulturhauptstadt, 08.10.2016
Ausflug in die Kulturhauptstadt wird zu erlebter Technikgeschichte, 08.10.2016
Artikel von Ulrike Elsner aus der LAUSITZER RUNDSCHU vom 11.10.2016: Mit der Dampflok in historischen Wagen meist ganz bequem ohne umzusteigen unterwegs zu sein, interessante Ziele unter sachkundiger Führung kennenzulernen und dazu den freundlichen Service der Begleiter zu genießen – das macht den Reiz der Fahrten des Lausitzer Dampflokclubs aus.
http://www.lr-online.de/regionen/cottbus/Ausflug-in-die-Kulturhauptstadt-wird-zu-erlebter-Technikgeschichte;art1049,5638157
Fahrt nach Bautzen im MDR-Sachsenspiegel
Über die Jubiläumsfahrt nach Bautzen "50 Jahre Triebwagen LVT 772 342" am 21. April 2015 berichtete am selben Tag das MDR-Fernsehen in seiner Sendung Sachsenspiegel. Sie können sich die Sendung unter "Videos" noch einmal ansehen.
Der Bericht über die Fahrt begann um 19:08:12 Uhr (also 08:12).
Impressum
Lausitzer Dampflok Club e.V.
Am Stellwerk 552
03185 Teichland-Neuendorf
Telefon: +49 35 601 - 88 735
Fax: +49 35 601 - 88 736
Lausitzer Dampflok Club e.V
Bahnhofstraße 40
03046 Cottbus
Fax: +49 355 - 381 76 44
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Andreas Hubatsch, Vorsitzender Betrieb
Roland Kwasniok, Vorsitzender Vertrieb
Bernd Kühne, Einsatzleiter Beschaffung und Zusammenwirken mit der LEAG
Dennis Wroblewski, Einsatzleiter Zug- und Servicepersonal
Gerd Behrendt, Einsatzleiter Fahrzeuge und Triebfahrzeugpersonal
Werner Donath, Operativleiter Sonderaufgaben
Eisenbahnbetriebsleiter:
Andreas Niedermeyer (EBA)
Rüdiger Perka (Stellvertr. EBL)
Bankverbindung (SEPA)
Kontoinhaber: Lausitzer Dampflok Club e.V.
IBAN: DE30 1809 2744 0002 0972 90
BIC: GENODEF1SPM
Helfen Sie uns bei der Erhaltung unserer Dampfloks und historischen Reisezugwagen!
Spendenkonto (SEPA):
Geldinstitut: Volksbank Spree-Neisse
Kontoinhaber: Lausitzer Dampflok Club
IBAN: DE74 1809 2744 0102 0972 90
BIC: GENODEF1SPM
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE173722019
Redaktion der Website
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Technische Umsetzung dieser Präsentation:
hyperworx - Medienproduktionen
Görlitzer Str. 17-18, 03046 Cottbus,
www.hyperworx.de
Vorverkaufsstellen des LDC e.V. in Deutschland
Staunend in Bautzen am 16. März 2013 - Reisebericht
Hallo Freunde des Lausitzer Dampflok Club e.V.
Ich und mein Freund Henry sind am 16. März 2013 nach Bautzen mit den Triebwagen der Baureihe 722 gefahren. Nach einer interessanten Fahrt über Görlitz kamen wir bei herrlichen Wetter an. Und es sollte auch den ganzen Tag mitspielen. Wir hatten uns für die Stadtbesichtigung mit Gefängnis entschieden. Die Tour nannte sich "Herr Major" und informierte über die Militär- und Polizeigeschichte Bautzens bis zur Wende.
Mit dem Bus ging es vom Bahnhof bis ins Stadtzentrum. Herr Kubenz, unsere Reiseleiter, erklärte uns auf beeindruckende Weise die Entstehung und Entwicklung der Stadt von seinen Anfängen bis heute und er zeigte uns das historische Alt-Bautzen und seine Gefängnisse. Oft staunten wir, wie es Herr Kubens verstand, uns die Geschichte bildlich und gefühlsmäßig nahe zu bringen. Anschließend besuchten wir die Gedenkstätte Bautzen, das ehemalige Stasi-Gefängnis Bautzen II. Sie erinnert an die Opfer beider Bautzener Haftanstalten, Bautzen I, das so genannte Gelbe Elend und Bautzen II. Dieser Besuch war für uns beide sehr beklemmend.
Für uns war diese Reise eine sehr interessante, abwechslungs- und lehrreiche Fahrt. Vielen Dank dafür an den LDC und macht weiter so.
Heinz Scheliger (Text) und Henry Zimmermann (Foto)
Mitgliedsantrag
Mitgliedsantrag für den Förderverein FELD
Förderverein zur Erhaltung Lausitzer Dampfloks e.V. FELD
Bahnhofstraße 40
03046 Cottbus
Telefax +49 355 381 76 44
Downloaden Sie bitte auch die Beitragsordnung und die Satzung des Fördervereins. Beide Dokumente enthalten wichtige Informationen und die Beitragsordnung des FELD.
- LDC
- Lausitz
- Cottbus
- Lausitzer Dampflok Club
- Lausitzer Dampflokclub
- Dampflok
- Dampffahrten
- Sonderzug
- Sonderzugfahrt
- Breslau
- Wroclaw
- Wollstein
- Prag
- Dresden
- Striezelmarkt
- Altstadtfest
- Dampflokfest
- Lokschuppen
- Nordhausen
- Harz
- HSB
- PRESS
- Preßnitztalbahn
- Pressnitztalbahn
- Wernigerode
- AnnabergBuchholz
- Jöhstadt
- Steinbach
- Schwarzenberg
- Putbus
- Rügen
- Rasender Roland
- Molli
- Wolsytyn
- Dampflokparade
- Bad Schandau
- Störtebeker
- Binz
- Festspiel
- Gdansk
- Danzig
- Ostsee
- Hanse Sail
- Segler
- Sail
- Rostock
- Warnemünde
- Warnemuende
- Riesengebirge
- Meiningen
- Dampftag
- Brocken
- Zielona Gora
- Eisenbahnmuseum
- Museumseisenbahn
- Anhalter Bahnhof
- Technikmuseum
- Berlin
- DTM
- Löbau
- Loebau
- Schwarze Pumpe
- Tagebau
- Braunkohle
- Lausitzer Rundschau
- Erzgebirgsweihnacht
- Neuendorf
- LDC eV
- Förderverein
Satzung
§ 1 - Sitz des Vereins, Geschäftsjahr |
|
1. |
Der Verein führt den Namen Förderverein zur Erhaltung Lausitzer Dampfloks e.V. - im folgenden "Verein" genannt - |
2. |
Anschrift des Vereins 03046 Cottbus, Bahnhofsstraße 40 |
3. | Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr |
§ 2 - Ziel und Zweck des Vereins |
|
1. | Der Verein bezweckt die Förderung der Erhaltung Lausitzer Dampfloks und weiterer historischer Schienenfahrzeuge. |
2. | Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. |
3. | Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. |
4. |
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Zuwendungen aus Mitteln des Vereins an MItglieder sind ausgeschlossen. |
5. | Es dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. |
§ 3 - Mitgliedschaft |
|
1. | Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Der Verein besteht aus aktiven und passiven Mitgliedern sowie aus Ehrenmitgliedern. |
2. | Aktive Mitglieder sind die im Verein direkt mitarbeitenden Mitglieder, passive Mitglieder sind Mitglieder, die sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins betätigen, jedoch die Ziele und auch den Zweck des Vereins fördern und unterstützen. |
3. | Zum Ehrenmitglied werden Mitglieder ernannt, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Hierfür ist ein Beschluß der Mitgliederversammlung erforderlich. |
4. | Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit, sie haben jedoch die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder und können insbesondere an sämtlichen Versammlungen und Sitzungen teilnehmen. |
§ 4 - Rechte und Pflichten der Mitglieder |
|
1. | Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden. |
2. | Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen. |
§ 5 - Beginn und Ende der Mitgliedschaft |
|
1. | Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. |
2. | Ummeldungen in der Mitgliedschaft (von aktiver auf passive Mitgliedschaft oder umgekehrt) müssen spätestens drei Monate vor Ende des Geschäftsjahres dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. |
3. | Hauptversammlungen sind grundsätzlich unter Einhaltung einer Mindestfrist von zwei Wochen schriftlich und unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung durch den Vorstand einzuberufen. |
4. | In der Mitgliederversammlung stimmberechtigt sind aktive, passive sowie Ehrenmitglieder, sowie diese volljährig bzw. rechtsfähig sind und zum Zeitpunkt der Versammlung Vereinsmitglied sind. |
5. | Anträge zur Tagesordnung sind mindestens 5 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand zu stellen. Beschlüsse in der Mitgliederversammlung sind mit einfacher Mehrheit der erschienenen, stimmberechtigten Mitglieder zu fassen. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. |
6. | Einberufene Mitgliederversammlungen sind grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig. |
7. | Eine schriftliche Abstimmung in der Mitgliederversammlung kann nur auf Verlangen von 1/3 der anwesenden Mitglieder verlangt werden. Änderungen des Vereinszwecks oder der Satzung sowie Beschlüsse über die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von 3/4 der in der Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder. |
8. | Über den Ablauf einer jeden Hauptversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. |
§ 10 - Kassenprüfung |
|
1. | Über die Jahreshauptversammlung sind zwei Kassenprüfer für die dauer von 4 Jahren zu wählen die nicht dem Vorstand angehören dürfen. |
2. | Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und Mittelverwendung zu überprüfen sowie mindestens einmal jährlich den Kassenstand des abgelaufenen Kalenderjahres festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand genehmigten Ausgaben. Die Kassenprüfer haben in der Mitgliederversammlung auch die Vereinsmitglieder über das Ergebnis der Kassenprüfung zu unterrichten. |
§ 11 - Auflösung des Vereins |
|
Bei AUflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks, fällt das Vereinsvermögen an den Lausitzer Dampflok Club e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für die Förderung des Fremdenverkehrs in der Lausitz, insbesondere durch die Pflege von Eisenbahntraditionen und den Betrieb von zu erhaltenden Dampflokmotiven und Wagen zu verwenden hat. Für die Beschlüsse über die Verwendung des verbleibenden Vereinsvermögens ist zuvor die Stellungnahme des Finanzamtes einzuholen. | |
§ 12 - Gerichtsstand / Erfüllungsort |
|
1. | Gerichtsstand und Erfüllungsort ist C o t t b u s. |
2. | Die Änderungen des Satzungsinhaltes wurde von der Mitgliederversammlung am 04. Dezember 1998 beschlossen. |
- LDC
- Lausitz
- Cottbus
- Lausitzer Dampflok Club
- Lausitzer Dampflokclub
- Dampflok
- Dampffahrten
- Sonderzug
- Sonderzugfahrt
- Breslau
- Wroclaw
- Wollstein
- Prag
- Dresden
- Striezelmarkt
- Altstadtfest
- Dampflokfest
- Lokschuppen
- Nordhausen
- Harz
- HSB
- PRESS
- Preßnitztalbahn
- Pressnitztalbahn
- Wernigerode
- AnnabergBuchholz
- Jöhstadt
- Steinbach
- Schwarzenberg
- Putbus
- Rügen
- Rasender Roland
- Molli
- Wolsytyn
- Dampflokparade
- Bad Schandau
- Störtebeker
- Binz
- Festspiel
- Gdansk
- Danzig
- Ostsee
- Hanse Sail
- Segler
- Sail
- Rostock
- Warnemünde
- Warnemuende
- Riesengebirge
- Meiningen
- Dampftag
- Brocken
- Zielona Gora
- Eisenbahnmuseum
- Museumseisenbahn
- Anhalter Bahnhof
- Technikmuseum
- Berlin
- DTM
- Löbau
- Loebau
- Schwarze Pumpe
- Tagebau
- Braunkohle
- Lausitzer Rundschau
- Erzgebirgsweihnacht
- Neuendorf
- LDC eV
- Förderverein